Über 360 Widersprüche gegen WKB-Bescheide - FWM-Fraktion fordert vollständige Transparenz bei Datengrundlagen


Auffällige Inbetriebnahmedaten bei Straßenbeleuchtung

Mayen. 01.07.1974, 01.07.1978, 01.07.1979, 01.07.1980, 01.07.1982 und 01.07.1983 - ein Muster, das in zahlreichen Straßenakten in Mayen auftaucht. Nach Auswertung der Informationen von Mitgliedern der FWM-Fraktion - erhoben im Rahmen einer aktuellen Akteneinsicht zu den WKB-Bescheiden im Stadtkern - wurden diese Stichtage als Inbetriebnahmedaten der Straßenbeleuchtung bei einer Vielzahl von Straßen weitgehend identisch angesetzt.

Auffällig ist dabei, dass identische Datumsansätze auch bei Straßen und Neubaugebieten verwendet wurden, die nach 1995 erstmalig hergestellt wurden, darunter Urkelskaul I und II sowie das Gebiet Lion Bau / Am Taubenberg. Nach bisherigem Kenntnisstand wurden Teile dieser Flächen vor ihrer Erschließung landwirtschaftlich genutzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher konkreten Tatsachengrundlage dort Inbetriebnahmedaten aus den 1970/80er Jahren angesetzt wurden.

Bedeutung der 30-Jahres-Frist
Gemäß § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz ist eine beitragsfähige Erneuerung regelmäßig erst dann gegeben, wenn die übliche technische Nutzungsdauer - bei Straßenbeleuchtung typischerweise etwa 30 Jahre - erreicht oder überschritten ist. Die zutreffende Feststellung des ursprünglichen Inbetriebnahmedatums ist daher von unmittelbarer rechtlicher Bedeutung. Beitragsrecht setzt eine konkrete Prüfung des Einzelfalls voraus. Pauschale oder schematische Ansätze wären rechtlich überprüfungsbedürftig. Mehr als 360 Widersprüche - deutlicher Klärungsbedarf
Nach Auskunft der Stadtverwaltung wurden gegen die WKB-Bescheide 2024 in der Abrechnungseinheit 7 mehr als 360 Widersprüche eingelegt. Diese betreffen sowohl Straßenbaumaßnahmen als auch Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung. "Wenn hunderte Bürgerinnen und Bürger ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel nutzen, ist das kein Randphänomen. Das ist ein klares Signal für den Wunsch nach Transparenz und nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlagen", erklärt der FWM-Fraktionsvorsitzende Hans-Georg Schönberg. Finanzielle Relevanz der LED-Umrüstung
Im Rahmen der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind nach Angaben der Verwaltung Gesamtkosten in Höhe von rund 593.889 € entstanden. Davon werden 70 % - rund 415.722 € - auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verteilt.

Die Abrechnung basiert insbesondere auf: 1. der Anzahl der erfassten Leuchten
2. den jeweiligen Stückpreisen
3. der beitragsrechtlichen Zuordnung der Maßnahmen

Bei Stückpreisen zwischen rund 350 € und über 520 € pro Leuchte (ohne Einbau) ist die korrekte Ermittlung der Mengen und Grundlagen von erheblicher finanzieller Bedeutung. Bereits geringfügige Abweichungen können sich auf die Gesamtsumme spürbar auswirken.

Die FWM-Fraktion stellt ausdrücklich klar: Es geht nicht um die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der LED-Umrüstung, sondern ausschließlich um die Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit der Berechnungsgrundlagen. Formelle Anfrage und Information an die Stadtspitze Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion eine formelle Anfrage gemäß § 33 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz gestellt. Ziel ist die vollständige Offenlegung der maßgeblichen Datengrundlagen.

Die Anfrage betrifft insbesondere:
  • prüffähige Unterlagen zur erstmaligen Herstellung oder vollständigen Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
  • die konkrete Tatsachengrundlage der angesetzten Inbetriebnahmedaten
  • die eigenständige Prüfung und Dokumentation übermittelter Daten
  • Rechtliche Einordnung


  • Sollte sich im Rahmen der laufenden Prüfungen oder Widerspruchsverfahren herausstellen, dass einzelnen Bescheiden fehlerhafte Datengrundlagen zugrunde liegen, wäre die Verwaltung gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet, rechtswidrige Verwaltungsakte von Amts wegen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Gleichbehandlung aller Beitragspflichtigen erfordert in einem solchen Fall ein einheitliches und transparentes Verwaltungshandeln. Transparenz als Grundlage für Vertrauen "Vertrauen entsteht nicht durch formale Bescheide, sondern durch überprüfbare Entscheidungsgrundlagen. Wo Zweifel bestehen, müssen sie nachvollziehbar ausgeräumt werden. Wir prüfen keine politische Grundsatzentscheidung - wir prüfen Zahlen", so der Fraktionsvorsitzende.

    Ein Widerspruch ist ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel. Die Entscheidung über dessen Aufrechterhaltung oder Rücknahme liegt ausschließlich bei den jeweiligen Betroffenen. Die FWM-Fraktion erteilt keine individuelle Rechtsberatung, sieht es jedoch als ihre parlamentarische Aufgabe an, die zugrunde liegenden Tatsachen sorgfältig zu prüfen. Die FWM erwartet eine zeitnahe, vollständige und transparente Beantwortung der offenen Fragen.

    Foto: Urkelskaul I und II - Straßenbeleuchtung in Mayen: Werden einheitliche Inbetriebnahmedaten aus den 1970er Jahren auch für Neubaugebiete nach 1994 verwendet?

    Pressemitteilung
    FWM
    04.03.2026