Wiederkehrender Beitrag Straßenbau für die Abrechnungseinheit "Stadtkern" beginnt!


WKB: Zahlungspflichtige sind überrascht und verärgert!

Mayen. Aktuell hat die Mayener Stadtverwaltung mit dem Versand von Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer in der Abrechnungseinheit "Stadtkern" im Rahmen des wiederkehrenden Ausbaubeitrages Straßen (WKB) begonnen. Dabei hat – so die Erfahrung der Freien Wähler Mayen (FWM) – bereits der Name der Abrechnungseinheit bei vielen Betroffenen für Verwirrung gesorgt. Das Schreiben der Verwaltung beinhaltet dabei die allgemeinen Grundstücksangaben (Fläche, Vollgeschosse, Gewerbezuschläge) und schließt mit einer "Grundstücksmesszahl in Quadratmetern", die für die Berechnung der zukünftigen Zahlbeträge entscheidend ist. Wichtig hier z.B.: Die eingerechnete Vollgeschosszahl richtet sich nicht nach der tatsächlichen Bebauung, sondern nach dem gültigen Bebauungsplan der betroffenen Wohnviertel!

Nach Angabe der Verwaltung wurden derzeit etwas über 5.400 Grundstücke für die Einheit "Stadtkern" veranschlagt. Sie umfassen rund 3,8 Millionen Quadratmeter, durch die die jeweiligen Ausbaukosten eines Jahres geteilt werden, um den Hebesatz pro Quadratmeter zu erhalten. Ein Beispiel: Für 2024 sind 2.400.000 Euro umlagefähige Kosten entstanden und würden demnach eine Belastung von etwa 63 Cent pro Quadratmeter der "Grundstücksmesszahl" ergeben. Bei einer Grundstücksmesszahl von 700 Quadratmetern bedeutet dies, dass ein Zahlbetrag von 441 Euro im Jahr zu leisten wäre.

Um überhaupt die ersten Bescheide für die größte Abrechnungseinheit Mayens erstellen zu können, hat der Stadtrat im Dezember 2024 (ohne Zustimmung der FWM-Fraktion) mehrheitlich die Aufgabe der Erfassung und Bewertung aller Grundstücke für den Bereich „Mayen Stadtkern“ an eine externe Anwaltskanzlei für über 80.000 Euro vergeben. So folgen jetzt im Laufe der nächsten Wochen die ersten Bescheide. Rückwirkend werden dann die rund 5.400 Zahlungspflichtigen zusammen mindestens 2,8 Millionen Euro für die Jahre 2023 (400.000 Euro) und 2024 (2.400.000 Euro) aufbringen müssen.

In Zukunft werden weitere Straßenzüge im Sanierungsgebiet zusätzlich neu hergerichtet. Aktuell zum Beispiel das Wasserpförtchen, wo über 3.100.000,– Euro Baukosten über die WKB-Straßen abgerechnet werden. Fast alle Fraktionen im Stadtrat sehen das Instrument des wiederkehrenden Beitrags „Straßenbau“ als eine willkommene Einnahmequelle, um ein solches Prestigeprojekt umzusetzen! Außen vor bleibt die zunehmende Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Zunahme der finanziellen Forderungen, z. B. bei der geplanten Anhebung der Grundsteuer B. Zum WKB und zur Grundsteuer haben sich in den zurückliegenden Wochen viele Bürgerinnen und Bürger an unsere Fraktionsmitglieder gewandt, da im Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer steht, dass der „Stadtrat“ die Einführung des WKB beschlossen habe. Zu dieser Aussage muss man klarstellen, dass die Landesregierung (SPD, Grüne und FDP) alle Kommunen in RLP dazu per Gesetz gezwungen hat und ein Großteil des Mayener Stadtrates alles dafür unternahm, diese neue Einnahmequelle so schnell wie möglich einzuführen. Am Rande bemerkt, versucht die Stadtspitze in Mayen auch einen WKB für Feld und Waldwege einzuführen.

Die Freien Wähler sehen nach wie vor im Stadtrat die Einführung des WKB als zweite Grundsteuer und haben mit einer Vielzahl von Gegenargumenten kritisch-konstruktiv versucht, die Befürworter zu bewegen, die Kosten für die Bürger abzumildern. Dazu auch noch ein Beispiel: Die FWM-Fraktion hat 2023 in einer Sondersitzung eine konkrete Entlastung für die zukünftigen Beitragszahler beantragt. Der Antrag sah vor, dass der Kostenanteil der Stadt von 30 % auf 40 % angehoben und der Anteil der Beitragszahler von 70 % auf 60 % gesenkt werden sollte. Während Nachbarkommunen diese Änderungen vornahmen, verweigerte der Mayener Stadtrat diesem FWM-Antrag die Zustimmung.

In der Gesamtbetrachtung kommen die Freien Wähler Mayen zu dem Urteil, dass in Mayen der wiederkehrende Beitrag Straßenbau (WKB) mehrfach sinnentfremdet benutzt wird. Zur Verdeutlichung: So wurden und werden Straßen wie die Hahnengasse und der Entenpfuhl lediglich oberflächlich neu gestaltet und hergerichtet. Ein umlagefähiger WKB Ausbau muss nach Meinung der FWM Fraktion aber weitreichendere Grundvoraussetzungen erfüllen.

Betrachtet man die Fakten neutral, dann stellt man fest, dass bereits 2011 der Entenpfuhl umfassend saniert wurde. So wurde der Kanal komplett erneuert, der Straßenunterbau und die Deckschicht ebenfalls, welche keinen Riss oder ein Schlagloch aufwies. Alle nötigen Basaltrandsteine wurden zudem behindertengerecht abgesenkt (siehe Foto).

Bestätigt und untermauert wird dies durch das durchgeführte Gutachten zum aktuellen Mayener Straßenzustand und dessen Sanierungsstaus. In diesem Gutachten wurde der Entenpfuhl mit grün eingestuft, also ohne erforderliche Sanierungsmaßnahmen und sogar mit einer langen Restnutzungsdauer! „Warum damals CDU, SPD, Grüne, FDP und AFD diese Fakten ignorierten und trotzdem eine intakte Straße auf Kosten des WKB umgestaltet wurde, ist ein Rätsel“, so der FWM-Fraktionsvorsitzende Hans-Georg Schönberg. „Schlussendlich ist der WKB ein Ausgaben-/Kostenmonster, das auf Kosten der Abrechnungseinheit „Stadtkern“ (siehe Foto 1) umgesetzt wird.“

Pressemitteilung FWM: 01.06.2025

Foto 1: Stadtverwaltung Mayen / Vorlage 7716/2025 Abrechnungseinheit „Stadtkern“ ) beginnt (Farbe Magenta Umrandung.

Foto 2: Entenpfuhl 2023 vor der Umgestaltung

Pressemitteilung
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01.06.2025