Grundsteuerreform belastet Mayener Bürger massiv!


FWM: Haushaltsgenehmigung braucht eine Ausgabenbremse statt Grundsteuerexplosion

Mayen. In der letzten Sitzung der Haushaltsstrukturkommission standen - wie üblich, wenn der Haushalt nicht genehmigungsfähig ist - Finanzfragen rund um den städtischen Haushalt im Mittelpunkt. Unter Tagesordnungspunkt 1 wurde die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer diskutiert. Bereits bei der Stadtratssitzung im Dezember 2024 konnte die Fraktion der Freien Wähler Mayen (FWM) der von der Verwaltung vorgelegten Erhöhung der Grundsteuer B von 535 v. H. auf 690 v. H. nicht zustimmen. Gleichzeitig sollte damals der Gewerbesteuersatz (415 v. H.) unangetastet bleiben.

Warum belastet die Grundsteuerreform des Bundes die Mayener Bürger massiv? Entgegen dem seit 8 Jahren nicht mehr angepassten Gewerbesteuerhebesatz wurde die Grundsteuer B in den letzten Jahren bereits mehrfach (!) angehoben. Und sie steht ständig im Fokus, wenn wieder einmal Einnahmen für eine Haushaltsgenehmigung generiert werden müssen!

Dabei hat der Bundesgesetzgeber bei seiner Reform ursprünglich das Ziel verfolgt, dass Wohnen gegenüber dem Gewerbe entlastet wird. Leider hat die Landesregierung RLP das Bundesmodell ohne ausgleichende Veränderungen übernommen, so dass nun Geschäfts-/Gewerbegrundstücke durch Änderung der Bewertungsregelungen eine Erleichterung bekamen und den Wohngrundstücken eine weitere Belastung auferlegt wurde.

Konkret: Die Gewerbetreibenden haben eine Absenkung der grundsätzlichen Steuerlast für Gewerbeflächen auf 40 % (vorher 60 %) erhalten, und die privaten Bürger haben eine Erhöhung der Steuerlast von privaten Grundstücken/Immobilien auf 60 % (vorher 40 %) erhalten. Diese Änderung hat zur Folge, dass Geschäfts-/Gewerbegrundstücke in RLP künftig weniger als früher zum Grundsteueraufkommen beitragen. Durch diese Lastenverlagerung wird Wohnraum deutlich steuerlich teurer. Das kann doch keiner wollen? In Deutschland stehen über 50 % Wohnraum zur Vermietung, so dass die Mieter bei der Steuererhöhung "mit im Boot sind".

Nun hat aber die Landesregierung (RLP) kurz vor Toresschluss den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, durch die Einführung differenzierter Hebesätze eine Aufkommensneutralität zu den bisherigen Einnahmen herzustellen. Dafür ist nun aber der Stadtrat zuständig und in der Verantwortung. Er kann für Mayen beschließen, dass das Wohnen gegenüber dem Gewerbe durch unterschiedliche Hebesätze entlastet wird. "Was zu tun ist, liegt für die FWM auf der Hand, ob jedoch die CDU und ihre Koalition diese eindeutige Lastenverlagerung erkennen wollen und dementsprechend die Grundsteuer B bei 535 v. H unangetastet lassen", bezweifelt der FWM-Fraktionsvorsitzende Hans-Georg Schönberg.

quot;Eine Haushaltsgenehmigung bekommt man auch ohne Anhebung der Grundsteuer B hin. Wir brauchen eine Ausgabenbremse, einen Abbaupfad bei der Verschuldung und eine echte Spardebatte im Rathaus. Bei der letzten Sitzung der Haushaltsstrukturkommission standen jedoch die Signale eher auf einer erneuten Steuer-/Gebührenerhöhung. Vorhandenes Sparpotenzial wird nur sehr zögerlich beim Haushalt 2025 genutzt und somit ist ein Haushaltsausgleich in Mayen immer noch in weiter Ferne," resümiert Schönberg den Sachstand.

Pressemitteilung
FWM
22.05.2025