FWM: Wiederkehrender Beitrag Straßenbau wird 2025 konkret!


Rund 6000 Zahlungspflichtige tragen anteilig Kosten für das Wasserpförtchen

Mayen. Nachdem die Mayener Stadtverwaltung erstmalig im Stadtteil Alzheim Bescheide zum Wiederkehrenden Beitrag Straßenbau (WKB) versandt hat, steht im kommenden Jahr auch die größte Abrechnungseinheit "Mayen Stadtkern" vor ersten Zahlungen im Rahmen dieses neuen Abrechnungssystems.

Um möglichst schnell die ersten Bescheide für die größte Abrechnungseinheit Mayens erstellen zu können, hat der Stadtrat mehrheitlich die Aufgabe der Erfassung und Bewertung aller Grundstücke für den Bereich "Mayen Stadtkern" an eine externe Anwaltskanzlei für über 80.000,- Euro vergeben. Von daher erwartet die Grundstücksbesitzer in dieser Abrechnungseinheit dann im Laufe des Jahres 2025 die ersten Bescheide, darunter auch erste Teilforderungen für den Ausbau des Wasserpförtchens, wo dann die rund 6000 Zahlungspflichtigen zusammen mindestens 3,1 Millionen Euro aufbringen müssen. Nach dem bisherigen System wären die Straßenbaukosten dieses anvisierten Naherholungsgebiet an der Nette für die Anlieger finanziell nicht zu stemmen und die ganze Maßnahme so nicht durchzuführen!

Generell haben die Freien Wähler Mayen (FWM) das Projekt Wasserpförtchen seit Planungsbeginn kritisch gesehen, da sie zum einen die positive Zukunft und Annahme dieses Naherholungsgebietes nicht als gesichert sehen, zum anderen da in den aktuellen und wohl fortbestehenden Krisenzeiten das Projekt für sie überdimensioniert ist. Hinzu kommen aktuell auch noch problematische Ökologieaspekte, z.B. bei der fehlenden Baumanpflanzung.

Fazit für die FWM: Das Projekt Wasserpförtchen belegt eindrücklich, dass die Stadtspitze und die meisten Fraktionen im Stadtrat den Wiederkehrenden Beitrag Straßenbau als eine willkommene Einnahmequelle benutzen, um ein solches Prestigeprojekt umzusetzen! Außen vor bleibt die zunehmende Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Zunahme der finanziellen Forderungen gerade im kommunalen Bereich, obwohl sich der WKB in Mayen scheinbar zu einer zweiten Grundsteuer entwickelt! Für die Freien Wähler der FWM verkehrt sich so der ursprüngliche Sinn des WKB, die Bezahlgemeinschaft für Straßensanierungen solidarischer aufzustellen, zunehmend ins Gegenteil. Und das in Zeiten, die für alle Bürgerinnen und Bürger - auch in Mayen - schon genügend finanzielle Belastungen und deutliche Einschränkungen mit sich bringen. Ein Umdenken bzw. ein Bewusstsein davon, dass eine "kommunalpolitische Zeitenwende" ansteht, in der sinnvoll gespart werden muss, alle Projekte in ihrer Größe und Zukunftsfähigkeit kritisch geprüft und von Seiten der Stadt aus, die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich finanziell belastet werden sollten, sind bisher in der Stadtpolitik leider nicht zu sehen!

In ihrer Gesamtbetrachtung des WKB kommen die Freien Wähler Mayen deshalb zu dem Urteil, dass der Wiederkehrende Beitrag Straßenbau in Mayen aktuell beim Projekt Wasserpförtchen sinnentfremdet benutzt wird. Das schadet seiner positiven Intention! Diese immer wieder mögliche Zweckentfremdung des WKB, die ihn zu einem Ausgaben-/Kosten-monster zu Lasten der Grundstückseigentümer macht, bestärkt die FWM in ihrer prinzipiellen Ablehnung des Wiederkehrenden Beitrags Straßenbau. Nur die Ampelkoalition in Mainz hat auf Länderebene diese Form der Kostenverteilung im Straßenbau gewählt, in den meisten Bundesländern übernehmen die Kosten wesentlich bürgerfreundlicher das jeweilige Land!

Wenn die ersten Teilforderungen im Rahmen des WKB für das Wasserpförtchen erhoben werden, rechnet die FWM durchaus mit kritischen Reaktionen aus dem Kreis der Zahlungspflichtigen. Nicht zuletzt wird es wohl auch zu juristischen Überprüfungen der Rechtmäßigkeit und Genauigkeit der städtischen Forderungen kommen, in Mayen im Bereich Straßenbau ja keineswegs ein unbekannter Vorgang!

Foto FWM: Fraktionsberatung zum Thema WKB und deren Problematik.

Pressemitteilung
FWM
24.10.2024