FWM: Re-Start des Behindertenbeirates


Stadtverwaltung ruft zur Bewerbung auf - Frist: 08. November, 12 h

Mayen. Das Grundgesetz garantiert die Grundrechte allen Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Eindeutig heißt es in § 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ausdrücklich wird hier auch die immer noch nicht vollständig realisierte Gleichbehandlung der Menschen mit Beeinträchtigungen postuliert und gefordert.

Eine institutionalisierte Möglichkeit, daran mitzuwirken, sind die lokalen Beiräte für Menschen und deren Angehörigen. Dessen Wahl steht nun - nach Klärung einiger Ungereimtheiten über die Bewerberlage bei einem ersten Wahlgang - nun erneut für die Stadt Mayen an. Bewerben können sich laut Stadtverwaltung ab sofort volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %. Für die Bewerbung steht ein spezielles Bewerbungsformular, herunterladbar über die Homepage der Stadtverwaltung www.mayen.de/wahlen oder unter der E-Mail wahlen@mayen.de bzw. über Tel. 02651 / 88 - 1500 anforderbar, zur Verfügung. Die vollständige Bewerbung muss dann bis zum 08. November 2024 um 12 Uhr beim Wahlamt (Zentralbereich 1.1) in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Die Freien Wähler Mayen (FWM) sehen gerade aktuell durch die sichtbare Zunahme von Behindertenfeindlichkeit die besondere Wichtigkeit des städtischen Behindertenbeirats als institutionelle Verankerung der Partizipation von Betroffenen. Von daher ist es folgerichtig, dass das Ehrenamt der Mitgliedschaft im Beirat nach der Hauptsatzung der Stadt pro Sitzung eine kleine Aufwandsentschädigung beinhaltet.

Aller sozialdarwinistischen Menschenverachtung zum Trotz gilt es für die Freien Wähler der FWM allen Formen der Behinderten- und Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten und Inklusion vor Ort immer mehr zu fördern! Denn Inklusion geht alle an und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wesentlich den Humanitätsgrad eines Zusammenlebens prägt. Hürden, Barrieren und Diskriminierung abzubauen, Integration und Teilhabe zu fördern, vor allem aber das Recht auf Selbstvertretung (!) der Betroffenen zu gewährleisten, sind dabei zentrale Aufgaben. Hierzu bildet der vom Stadtrat hoffentlich in seiner Dezembersitzung endgültig neu gewählte städtische "Beirat für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige" den festen Rahmen bzw. Boden, der strukturell sicherstellt, dass sich die Menschen mit Beeinträchtigung auch in Mayen aktiv an Entscheidungen beteiligen können, die ihr Leben betreffen. Für die Freien Wähler Mayen (FWM) und ihr Beiratsmitglied aus der Stadtratsfraktion, Manuela Wange, ist es angesichts der zunehmenden Behindertenfeindlichkeit ein zentrales Anliegen, den wieder möglich gewordenen Formen alltäglicher Gewalt entgegenzuwirken und für das Lebensrecht aller einzutreten.

Foto FWM: Auch die FWM-Fraktionsmitglieder rufen zur Bewerbung für den Behindertenbeirat auf.

Pressemitteilung
FWM
16.10.2024